Rechtsprechung
BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Maßregelausspruchs in Abhängigkeit von einer Gefährlichkeitsprognose
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Bestehen eines Maßregelausspruchs in Abhängigkeit von einer Gefährlichkeitsprognose - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26). - BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Die vom Landgericht mitgeteilten Ausführungen des Sachverständigen (UA S. 10 f.) beschränken sich im Kern auf die Wiedergabe von Befundtatsachen und lassen die Darstellung wesentlicher Anknüpfungstatsachen vermissen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10). - BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Der Hinweis darauf, dass sich die krankhafte seelische Störung in ?fremdaggressivem Verhalten' äußere (UA S. 11), entbehrt einer tatsachenfundierten Darlegung der Grundlage dieser Einschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19).
- BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93
Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Der Hinweis darauf, dass sich die krankhafte seelische Störung in ?fremdaggressivem Verhalten' äußere (UA S. 11), entbehrt einer tatsachenfundierten Darlegung der Grundlage dieser Einschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19). - BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
b) Das Landgericht hätte sich darüber hinaus auch mit naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08). - BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
- BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Damit fehlen Feststellungen zum Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades, denn eine lediglich latente Gefahr reicht für die Annahme einer Wahrscheinlichkeit (höheren Grades) nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 147; Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 547/10; Senat, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241). - BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der …
Eine lediglich latente Gefahr reicht aber für die Annahme einer Wahrscheinlichkeit (höheren Grades) nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 547/10). - BGH, 29.03.2011 - 1 StR 682/10
Zutreffende Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem …
Wenn der Tatrichter danach die von der Rechtsprechung (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 547/10 Rn. 3 mwN) geforderte "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten verneint, ist es rechtlich nicht zu beanstanden.